Die vorhandenen kantonalen Richtlinien für den bedingten Zugriff sowie für die Registrierungseinschränkungen für private Geräte (BYOD) werden global für alle Schulen angepasst.
Dies vereinfacht die Handhabung massiv und deckt gleichzeitig die Anforderungen der Schulen besser ab.
Bis anhin galten die kantonalen Richtlinien, dass die Nutzung von kantonalen Applikationen (Outlook, Teams, etc.) auf privaten Geräten, nur durch einer Registrierung des Gerätes, beim Kanton, möglich war.
Dies hatte folgende Einflüsse auf das Gerät:
Mit den neuen kantonalen Richtlinien wird nun keine Registrierung von privaten Geräten mehr erlaubt. Stattdessen erfolgt der Zugriff auf Dienste wie Outlook, OneDrive, Teams und SharePoint ausschliesslich über Web- oder App-Zugriffe mit Zwei-Faktor-Authentifizierung (MFA), unabhängig des Gerätes und Benutzers.
Kantonalen Applikationen können nun auf allen Geräten ohne Registrierung beim Kanton verwendet werden.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (MFA) wird im neuen Prozess häufiger durchgeführt und es gelten Folgende Bedingungen: